Wann Sie die Scheidung beantragen können.
Wenn Sie geschieden werden möchten, müssen mindestens zwei Voraussetzungen erfüllt sein.
Die Ehe muss gescheitert sein.
Eine Ehe wird nur geschieden, wenn sie gescheitert ist. Eine Ehe gilt als gescheitert, wenn die Lebensgemeinschaft der Eheleute nicht mehr besteht und auch nicht erwartet werden kann, dass sie die Lebensgemeinschaft wiederherstellen. Dabei ist spielt es keine Rolle, aus welchem Grund sie sichtrennten. Es kommt nur darauf an, dass zwischen beiden ein endgültiger Bruch besteht. Es darf sich nicht nur eine vorübergehende Krise sein. Die Ehe muss auf lange Sicht nicht mehr zu retten sein.
Sie müssen ein Jahr getrennt gelebt haben.
Das Scheitern der Ehe reicht für sich allein genommen aber noch nicht. Sie müssen – bis auf ganz wenige enge Ausnahmen – nämlich noch mindestens 1 Jahr lang voneinander getrennt gelebt haben. Man spricht hier vom sogenannten Trennungsjahr. Damit sollen die Eheleute die Möglichkeit haben, ihren Trennungsentschluss reiflich zu überlegen. Wenn Sie sich nach der Trennung für eine kurze Zeit mit dem anderen Ehepartner wieder versöhnen, bedeutet das nicht, dass das Trennungsjahr wieder von vorne begonnen werden muss. Eine kurze bis zu 3 Monaten dauernde Versöhnungsphase unterbricht das Trennungsjahr nicht. Das gilt auch bei mehreren kurz hintereinander erfolgenden Versöhnungsversuchen. Ist die Ehe gescheitert und leben Sie bereits 1 Jahr getrennt, wird die Ehe geschieden, wenn einer der Ehegatten das beantragt und der andere Ehegatte dieser Scheidung zustimmt oder einen eigenen Scheidungsantrag stellt. Weigert sich ein Ehegatte nach nur einem Trennungsjahr in die Scheidung einzuwilligen, muss das Gericht prüfen, ob die Ehe gescheitert ist. Kommt das Gericht zu dem Ergebnis, beispielsweise weil der scheidungswillige Ehegatte wieder in einer festen Beziehung lebt, wird die Ehe auch gegen den Willen des anderen geschieden.
Nach 3 Jahren Trennung ist Schluss.
Das Scheitern der Ehe wird endgültig gesetzlich vermutet, wenn beide Ehegatten mindestens 3 Jahre voneinander getrennt gelebt haben. Dann muss das Familiengericht das Scheitern der Ehe nicht mehr gesondert feststellen.
Eine Ehe wird also geschieden, wenn
- die Ehe gescheitert ist
- Sie mindestens 1 Jahr getrennt gelebt haben und beide Eheleute die Scheidung wollen
- oder Sie mindestens 3 Jahre getrennt gelebt haben.